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Unfallgutachten

Jährlich passieren über zwei Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glück, wenn es nur beim Blechschaden bleibt. Und dennoch: wenn Sie unverschuldet in einen Zusammenstoß oder Auffahrunfall verwickelt wurden, sollten Sie den Schaden möglichst schnell und ohne Verzögerung von neutraler Seite feststellen lassen, damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Hierbei haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens einzuschalten. Keinesfalls sollten Sie sich auf Angebote des gegnerischen Versicherers einlassen, auf einen Sachverständigen zu verzichten oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen der Versicherung durchführen zu lassen.

Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige stellen weit mehr als nur die reinen Reparaturkosten fest. Zum einen ist das Gutachten Garant für nachvollziehbare Aussagen über unfallbedingte Schäden, falls es später zu Streitfragen kommen sollte. Zum anderen ermitteln wir die merkantile Wertminderung: dies ist die Schadensersatzposition, die der Unfallverursacher zahlen muss, weil der entstandene Fahrzeugschaden selbst bei perfekter Reparatur den möglichen Verkaufserlös des Fahrzeugs deutlich mindern wird.
Auch bei älteren Fahrzeugen ist diese merkantile Wertminderung möglich und liegt bei Neufahrzeugen meist deutlich über 10 Prozent des Unfallschadens. Jedes Jahr verzichten viele Autofahrer unwissentlich so auf mehrere hundert Euro Wertminderung!

Und die Kosten? Keine Sorge, nach ständiger Rechtsprechung ist der Unfallverursacher verpflichtet, auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen zu erstatten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt: die Reparaturkosten müssen dann kleiner als 750 Euro sein.

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