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Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten geht es in erster Linie um das Überprüfen der Sachlage sowie das Erstellen eines Plausibilitätsgutachten. Wir agieren aufgrund eines fest definierten Auftrags des Klägers bzw. der Beklagtenseite. War der Schaden zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits erkennbar? Ist der Schaden überhaupt vom Fahrer verursacht worden? Wurde der Schaden wissentlich oder unwissentlich verursacht? Diese und andere Fragen helfen uns, ein neutrales Gutachten zu erstellen und somit den Versicherten unnötige Kosten zu ersparen. Als freie Sachverständige können wir unabhängig von großen Überwachungsorganisationen agieren und individuell auf ein enges Netzwerk aus Verkehrsrechtsanwälten und Fachexperten in der Region zugreifen.

Für Polizei und Staatsanwaltschaft rekonstruieren wir zudem Verkehrsunfälle, stellen fest, ob Manipulationen am Fahrzeug (z.B. Roller) vorgenommen wurden, oder organisieren Gegenüberstellungen und Plausibilitätsprüfungen im Auftrage von einzelnen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen.

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