spur
Logo
Impressum
HU
kooperation
unfallgutachten
gerichtsgutachten
fahrzeugbewertung
oldtimerbewertung
hauptuntersuchung
team
wissenswertes
links
kontakt
impressum
datenschutz
 
 
 
 
 
marker
 
 
 
 
 
 

Hauptuntersuchung · Abnahme

Wie heißt es im Volksmund so schön: „Mein Auto muss zum TÜV“. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Abständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden müssen. Beide meinen das Gleiche: die Hauptuntersuchung (kurz: HU), die bei privat genutzten PKW und Krafträdern alle zwei Jahre nötig ist, bei LKWs und Fahrzeugen zur Personenbeförderung jährlich.

Bei der HU nehmen wir eine umfassende Sicht- und Funktionskontrolle Ihres Fahrzeuges vor, ohne hierbei Fahrzeugteile zu demontieren:

  • Bremsen
  • Räder / Reifen
  • Rahmen / Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung / elektrische Anlage
  • Scheiben / Spiegel
  • Ausrüstung
  • Pedale, Sitze, Sicherheitsgurte
  • Elektronische Sicherheitssysteme

Wir erläutern Ihnen ausführlich das Ergebnis unserer Untersuchung und besprechen mit Ihnen mögliche Risiken und Gefahren. Sie erhalten zudem einen schriftlichen Untersuchungsbericht, der bis zur nächsten HU aufzubewahren ist. Wenn wir Sicherheitsmängel feststellen, müssen Sie diese umgehend beheben lassen und Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorbei bringen. Die neue Prüfplakette erhalten Sie, sofern alle Mängel beseitigt sind. Den nächsten HU Termin erkennen Sie übrigens an der runden Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen – halten Sie bitte auch den nächsten HU-Termin fristgerecht ein: es geht stets um Ihre Sicherheit!



Classic Data